ADSp

Geschäftsbedingungen für Speditionsgeschäfte

Die ADSp Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen sind Geschäftsbedingungen für Speditionsgeschäfte mit Kaufleuten. Die ADSp sind ein gemeinschaftliches unverbindliches Empfehlungswerk, die Vertragsparteien können abweichende Vereinbarungen treffen. Der Anwendungsbereich der ADSp umfasst:

– Speditions-, Fracht-, Lagergeschäfte der Spediteure – sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte

– speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen

– Die ADSp gelten nicht für Verpackungsarbeiten, Beförderung und Lagerung von Umzugsgut, Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- und Großraumtransporte und Verträge mit Verbrauchern. Um ihre Gültigkeit sicherzustellen und die Auftraggeber von der begrenzten ADSp Haftung in Kenntnis zu setzen, kann folgender Hinweis auf Geschäftspapieren verwendet werden:

„Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziff. 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden auf …, je nachdem welcher Betrag höher ist.“

Spediteure sind bei ADSp-Anwendung verpflichtet, ihre verkehrsvertragliche Regelhaftung auf eigene Kosten durch eine Versicherung abzudecken. Diese Haftpflichtversicherung wird Haftungsversicherung genannt.